Erstberatung zum Pauschalpreis
Ich kontaktiere Sie vor der anwaltlichen Erstberatung, damit ich kurz in Erfahrung bringe, welches Problem vorliegt und welche Unterlagen gegebenenfalls benötigt werden. Die eigentliche Erstberatung erfolgt in der Regel erst danach, da erst unter Hinzuziehung entsprechender Dokumente eine umfassende Beratung erfolgen kann.
Die anwaltliche Erstberatung dient sodann der umfassenden juristischen Einschätzung Ihrer Situation, sodass im Rahmen dessen auch eine Abschätzung des weiteren Vorgehens einschließlich der zu erwartenden Kosten vorgenommen werden kann. Dieses Erstgespräch dauert erfahrungsgemäß nicht länger als 1 Stunde, wofür ich eine Gebühr in Höhe von 260 EUR zzgl. Mehrwertsteuer berechne.
Wenn Sie sich nach der Erstberatung für mich als Ihre Rechtsanwältin entscheiden, wird eine Vergütungsvereinbarung veranlasst, die transparent jede Vergütungsposition beinhaltet, sodass Sie wissen, welche Kosten auf Sie zukommen. Diese Vergütungsvereinbarung beruht überwiegend auf dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), welches die Abrechnung nach Gegenstandswerten vorsieht. Die Höhe des Gegenstandswertes richtet sich nach der Höhe der streitgegenständlichen Forderung und ist gesetzlich aufgelistet.
Die Kosten für eine gerichtliche Vertretung richtet sich ebenfalls nach den Regelungen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).
Sollten Sie nicht in der Lage sein, die Kosten eines Rechtsanwalts und auch der anfallenden Gerichtskosten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu zahlen, so kann die Gewährung von Prozesskostenhilfe beantragt werden.
Sprechzeiten
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