Rechtsanwalt Zivilrecht Frankfurt

Kaufrecht

Das Kaufrecht ist stark von der europäischen Rechtsentwicklung beeinflusst und wurde erst kürzlich an die aktuellen gesellschaftlichen Entwicklungsstand mit der Kaufrechtsnovellierung vom 01.01.2022 um digitale Inhalte stark erweitert (Kauf von Smart-Großelektrogeräten etc.). Auch die zugrundeliegenden Verbraucherschutzrechte wurden dabei erweitert. Hier wurde beispielsweise die Beweislastumkehr zugunsten des kaufenden Verbrauchers von 6 Monate auf 1 Jahr erweitert. Mit anderen Worten hierzu: Tritt innerhalb eines Jahres ab Übergabe der Kaufsache ein Mangel an dieser auf, wird von Gesetzes wegen vermutet, dass dieser bereits vor Übergabe der Kaufsache vorgelegen hat und der Verkäufer dem kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht unterliegt.

An diesem kleinen Beispiel sieht man, womit sich das Kaufrecht befasst: Die Regelung der Beziehungen zwischen Käufer und Verkäufer hinsichtlich des Erwerbs einer Sache. Eine Kaufsache kann hierbei ein Buch, eine Tasse, ein Auto, ein Haus oder sogar ein Unternehmen sein.

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Bei Abschluss eines Kaufvertrags erwirbt der Käufer das Recht an der Kaufsache, während der Verkäufer Anspruch auf die Zahlung des Kaufpreises hat. Falls der Verkäufer die Ware nur teilweise, mangelhaft oder gar nicht an den Käufer oder berechtigte Dritte übergibt, kann der Käufer eine angemessene Frist zur Nachlieferung setzen und bei Nichterfüllung vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen. Aber auch dem Verkäufer stehen diese Rechte bei Nichtzahlung des Kaufpreises zu. Sofern das Gewährleistungsrecht zugunsten des Käufers eintritt, ist jedoch stets das Recht des Verkäufers zur zweiten Andienung zu beachten: Der Käufer ist in der Regel verpflichtet, den Verkäufer zunächst nacherfüllen zu lassen. Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen. Erst nach erfolgloser Nacherfüllung können auf die weiteren Gewährleistungsrechte zurückgegriffen werden.

Im Rahmen eines Kaufs ist oftmals bereits fraglich, ob ein wirksamer Vertrag überhaupt zustande gekommen ist. Bei Abo-Fallen im Internet ist dies in der Regel nicht der Fall, sodass in solchen Fällen die Forderungen gegenüber dem Verbraucher ungerechtfertigt und nicht nachzukommen ist. Aber auch wenn ein gültiger Vertrag besteht, steht dem Verbraucher das europäische Verbraucherschutzrecht zur Seite, das in der Regel ein Widerrufsrecht vorsieht und eine uneingeschränkte Geltung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) selten macht.

Aufgrund der Komplexität, die sich aus den Rechtsakten der Europäischen Union im Bereich des kaufrechtlichen Verbraucherschutzes ergibt, sind oft beide Seiten über die genaue Rechtslage im Unklaren. Ich berate Sie als Verbraucher in Konfliktfällen und setze Ihre Ansprüche notfalls auch gerichtlich durch.

Unternehmen unterstütze ich bei der Gestaltung ihrer Verträge von Anfang an, um sie im Einklang mit dem geltenden Recht zu halten und potenzielle Angriffspunkte zu minimieren.

Im Falle eines wirksamen Kaufvertrags kann dennoch ein Mangel an der Kaufsache vorliegen. Wird dieser vom Verkäufer nicht behoben, kann der Käufer Schadensersatz verlangen oder eine Rückerstattung des Kaufpreises fordern. Gleiches gilt für den Verkäufer, der seine Ware zurückverlangen kann, wenn der Kaufpreis trotz Fristsetzung nicht gezahlt wird.

In jedem Fall ist die Konsultation eines erfahrenen Rechtsanwalts ratsam. Ich prüfe Ihre Rechte, sei es vor, während oder nach Abschluss eines Kaufvertrags und setze sie, sofern erforderlich und erwünscht, durch.

Dienstleistungs- und Werkvertragrecht

Ich berate Sie ebenfalls bei Dienst- und Werkverträgen. Ob ein Dienstvertrag oder Werkvertrag vorliegt, kann im Einzelnen eine komplizierte rechtliche Fragestellung darstellen. Im Ergebnis lässt sich jedoch mit Beantwortung einer Frage die Abgrenzung beider Vertragsarten vornehmen: Ist vom Leistungserbringer ein konkreter Erfolg geschuldet?

Ist diese positiv zu beantworten, liegt ein Werkvertrag vor. Anderenfalls ein Dienstvertrag. Die Abgrenzung beider Verträge ist für die Rechte, die jeweils mit dem einen oder anderen Vertrag einhergehen, erforderlich. Und auch wenn diese Frage auf den ersten Blick unkompliziert erscheint, kann sie auch den höchsten Gerichten Deutschlands Kopfzerbrechen bereiten. Jede rechtliche Situation ist individuell und für sich genommen zu betrachten.

Weiterhin gibt es noch Überschneidungen zwischen dem Dienstvertrag und dem Arbeitsvertrag und dem Auftrag. Insbesondere die Abgrenzung zum Arbeitsvertrag ist in der Praxis von größter Bedeutung, da nur beim Arbeitsvertrag arbeitsrechtliche Schutzvorschriften wie beispielsweise das Kündigungsschutzgesetz eingreifen und damit sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen einhergehen. Bei unklaren Einzelfällen sind insbesondere juristische Erfahrungswerte und eine intensive rechtliche Auseinandersetzung mit den konkreten Umständen von Vorteil und meines Erachtens unerlässlich, um die Rechte des Mandanten zu erfassen und gegebenenfalls durchzusetzen.

 

Beispiele für Dienstverträge:

Vertrag mit freien Mitarbeiter*innen, Arzt- und Behandlungsvertrag, rechtsanwaltlicher Mandatsvertrag, Mobilfunkvertrag, Telekommunikationsvertrag, Verträge zur Software-Nutzung, Unterrichtsverträge (Bsp.: Schülernachhilfe oder Sprachunterricht), GmbH-Geschäftsführerverträge, Beraterverträge (Bsp.: Steuerberater)

Beispiele für Werkverträge:

Bauverträge, Verträge mit Architekten, Erstellung von Gutachten oder Bauplänen, Vertrag über die Herstellung eines Maßanzugs, Vertrag mit Schlüsseldiensten zur Anfertigung eines Schlüssels oder zum Einbau eines Schlosssystems, Verträge mit Handwerkern über die Reinigung eines verstopften Abflussrohres, Reparaturen oder zum Bau eines Hauses, Vertrag über den Bau eines Messestands

Erstellung, Einführung und Veränderung von Software

Beförderung von Personen und Gütern

Vertrag über Planung und Konzeption, Übernahme eines Großteils der erforderlichen Gesamtorganisation sowie Übernahme des gastronomischen Catering

Sofern die herzustellenden Sachen geliefert werden, liegt kein Werkvertrag, sondern ein Werklieferungsvertrag vor. Hierauf findet das Kaufrecht Anwendung.

Beispiele für Werklieferungsverträge: 

Lieferung von Fenstern und Türen, Lieferung einer Solaranlage, Lieferung eines neu angefertigten Möbelstücks, Lieferung eines neu angefertigten Kunstwerks (Ölbild, Acrylbild oder  Statue)

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Fachkompetenz, Erfahrung, Kommunikationsfähigkeit, aber insbesondere auch Verhandlungsgeschick stellen wesentliche Eigenschaften dar, die ein Rechtsanwalt im Zivilrecht aufzuweisen hat. Diese Eigenschaften sind Teil meiner Persönlichkeit.

Ich berate Sie gerne in Frankfurt, telefonisch oder per Videokonferenz.

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